Über uns

Der Feuerwehrverein wurde am 12. Mai 1901 mit Sitz in Unterwittbach gegründet. Im Jahr 2021 wurde der Feuerwehrverein ins Vereinsregister eingetragen und führt seitdem den Namen „Freiwillige Feuerwehr Unterwittbach e.V.“.

Zweck

Vereinszweck ist die Unterstützung der Freiwilligen Feuerwehren des Marktes Kreuzwertheim. Diese Unterstützung geschieht hauptsächlich durch die Werbung und das Stellen von Einsatzkräften sowie durch finanzielle Unterstützung. Weiterhin aber auch durch das Planen, Organisieren und Durchführen der gesellschaftlichen Aktivitäten. Darunter fallen beispielsweise der im Frühjahr stattfindende Jahrtag, unser Grillfest an Christi Himmelfahrt, sowie Festbesuche bei anderen Feuerwehren. Hier ist speziell das Grillfest der FF Bettingen zu nennen, das wir jedes Jahr per Rad oder auch zu Fuß ansteuern. In unregelmäßigen Abständen bietet die Feuerwehr auch Ausflüge an, wie zum Beispiel die Kutschfahrt nach Miltenberg am Main entlang.
Weiterer Zweck ist die Unterstützung gemeinnütziger Vereine, von Kindern und Jugendlichen, Hilfsorganisationen und kultureller Zwecke. Dabei verfolgt der Verein ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke.

Leitung

Der Feuerwehrverein ist eine selbstständige und eigenverantwortliche Organisation, die unabhängig von der gemeindlichen Einrichtung Feuerwehr besteht. Dementsprechend wird der Feuerwehrverein nicht vom Kommandanten, sondern von einer eigens gewählten Vereinsvorstandschaft geleitet. Diese muss mindestens aus einem Vorstand, dessen Stellvertreter, einem Schriftführer und einem Kassenwart bestehen. Bei Bedarf können weitere Beisitzer mit in die Vorstandschaft aufgenommen werden. Die Mitglieder der Vorstandschaft werden von den Vereinsmitgliedern auf der ordentlichen Mitgliederversammlung für 6 Jahre gewählt. Neben Funktionen des aktiven Dienstes hat die Vorstandschaft die Aufgabe, den Feuerwehr-verein zu leiten.  Dazu gehören unter anderem der Vollzug der Satzung und der Beschlüsse, sowie die Verwaltung des Vereinsvermögens. Der Vorstand führt den Sitz der Vorstandschaft und zeichnet für sie.

Die aktuelle Vorstandschaft wurde auf der Mitgliederversammlung am 18. Juni 2021 mit ca. einem halben Jahr Verspätung aufgrund der Covid-Pandemie gewählt. Sie ist für sechs Jahre im Amt und umfasst zehn Mitglieder mit folgenden Funktionen:

  • Vorstand: Harald Stang
  • Stellv. Vorstand: Thorsten Becker
  • Kommandant: Alexander Michel
  • Stellv. Kommandant: Oliver Huth
  • Kassenwart: Volker Rudolph
  • Schriftführer: Florian Schwab
  • Jugendwart: Michael Dertinger
  • Beisitzer (Hallenwart): Alexander Oppel
  • Beisitzer (Gerätewart): Sebastian Schreck
  • Beisitzer: Johannes Mohr

Mitglieder

Dem Feuerwehrverein kann ab dem 13. Lebensjahr beigetreten werden. Bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres gilt man als Feuerwehranwärter. Für diese Feuerwehranwärter wurde am 1. April 1987 die Jugendfeuerwehr gegründet. Mit der Volljährigkeit erfolgt der Wechsel zur aktiven Mitgliedschaft.  Die aktiven Mitglieder stellen die Feuerwehrdienstleistenden für die gemeindliche Feuerwehr.
Hat ein Mitglied sein 60. Lebensjahr vollendet, so wechselt es automatisch in die passive Mitgliedschaft und ist somit nicht mehr an den Einsätzen der Wehr beteiligt.
Personen, die den Verein gerne unterstützen, aber nicht an den Einsätzen teilnehmen möchten, können eine fördernde Mitgliedschaft eingehen.
Außerdem können Mitglieder, die sich besondere Verdienste um das Feuerlöschwesen erworben haben, zu Ehrenmitgliedern ernannt werden. Die Freiwillige Feuerwehr Unterwittbach hat im Rahmen des 100-jährigen Gründungsjubiläums  vom 9. bis 12. Mai 2005 Bruno Mohr zum Ehrenkommandanten ernannt.

Mitgliederversammlung

In der Vereinssatzung ist das Abhalten einer jährlichen ordentlichen Mitgliederversammlung verankert. Diese Generalversammlung findet traditionell immer im November statt. Dabei hat jedes Vereinsmitglied ein Antragsrecht. Alle Mitglieder, auch Ehrenmitglieder haben ein Stimmrecht. Die Mitgliederversammlung hat u.a. folgende Aufgaben:

  • Entgegennahme des Jahres- und Kassenberichts, Entlastung des Vorstands
  • Wahl und Abberufung der Vorstandschaft
  • Satzungsänderungen

Die Mitgliederversammlung ist beschlussfähig, wenn mindestens ein Fünftel der stimmberechtigten Vereinsmitglieder erschienen ist. Zur Gültigkeit eines Beschlusses reicht eine einfache Stimmenmehrheit aus, mit Ausnahme von Satzungsänderungen. Hier ist eine Zweidrittelmehrheit erforderlich.